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Die K�rntner Landesflagge

Im Gegensatz zu den anderen Bundesl�ndern haben die Landesfarben K�rntens als Dreifarb in der heutigen Reihenfolge eine relativ kurze Tradition. 1608, anl��lich eines Schie�wettbewerbes in Klagenfurt, kann zum ersten Mal eine rot-wei�e Fahne nachgewiesen werden. Noch in der Landesverfassung vom 14. M�rz 1924 wurden im 1. Hauptst�ck, � 12, Abs. 3, die K�rntner Landesfarben mit Rot-Wei� festgeschrieben. Nach dem K�rntner Abwehrkampf wurde am 4. Dezember 1919 von der Landesregierung ein sogenanntes "K�rntner Kreuz" gestiftet. Es wurde an einem Band getragen, das neben Rot-Wei� auch das Gold des Landeswappens enthielt. Ebenso begannen damals dreifarbige Fahnen aufzutreten. Da es den heraldischen Gepflogenheiten entspricht, die Tinkturen des Wappens zur Grundlage der Landesfarben zu machen und sich �berdies dadurch die K�rntner Farben von jenen anderer Bundesl�nder besser abhoben, wurden am 4. Juni 1930 die Farben Gelb-Rot-Wei� als Bestandteile der Landesflagge in die Verfassung K�rntens aufgenommen. Im Text des Artikels 5 der Landesverfassung f�r das Land K�rnten, werden Landesfarben und Landesflagge in getrennten Abs�tzen geregelt.

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